Wir vermessen für Sie – Vermessungsleistungen in Stendal
Das Vermessungsbüro für Ingenieur- und Liegenschaftsvermessung
Vom Lageplan für einen Bauantrag über die Grenzfeststellung bis hin zur Flurneuordnung ist unser Leistungsangebot für Vermessungsleistungen breit aufgestellt. Private Bauherren, Architekten, Bauträger, Gemeinden, Verwaltungen, Energieversorger, Immobilien- und Landbesitzer sowie kommunale Institutionen finden in uns den richtigen Ansprechpartner für Ingenieurvermessungen, Liegenschaftsvermessungen und Vermessungsleistungen im ländlichen Raum. Bei allen Vermessungen kommen satellitengestützte sowie terrestrische Verfahren mit modernen Geräten zum Einsatz, denn wir legen besonderen Wert auf größte Präzision.
Liegenschaftsvermessung
(hoheitlichen Vermessungen)
- Grenzfeststellung
- Sichtbarmachung bestehender Grenzen
- wichtig um Bauvorhaben (Eigenheimbau, Zaunbau …) durchzuführen
- um Streitigkeiten über den Grenzverlauf mit dem Nachbarn zu klären
PDF Antragsformular Grenzfeststellung - Zerlegung
- um den Verkauf von Teilflächen eines Flurstückes zu ermöglichen
- nötig um Notarverträge bei Grundstücksteilung umzusetzen
- zur Aufteilung von Flächen in Erbschaftsangelegenheiten
- um baurechtswidrige Zustände zu beseitigen
PDF Antragsformular Zerlegung - Zerlegung mit vorgezogener Flurstücksbildung
- in zukünftigen Bebauungsgebieten wird eine vorgezogene Flurstücksbildung durchgeführt, um bei Erschließungsarbeiten wie Straßenbau, Kanalbau, Kabelbau und Straßenbeleuchtung keine Grenzzeichen zu beseitigen
- Grenzzeichen werden erst nach Beendigung der Bautätigkeiten durch
den Erschließungsträger oder spätestens nach einem Jahr gesetzt
PDF Antragsformular Sonderung - Gebäudevermessung
- Sobald ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde
ist es einmessungspflichtig
- Dazu zählen Bauwerke mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, die
ausreichend beständig, fest mit dem Boden verankert und räumlich umschlossen sind
PDF Antragsformular - Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
-Eigentümerinnen und Eigentümer, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhalten - Flurstücksbestimmung
- vorgesehen um Kleinstflächen von bereits vermessenen Flurstücken abzutrennen
- Voraussetzungen dazu sind das die betroffenen Flurstücke: in der maßgebundenen Qualität der Liegenschaftszahlen bestimmbar sind
an das Amtliche Bezugssystem nach § 7 anschließbar sind in der maßstabsgebundenen Qualität der Liegenschaftskarte nachweisbar sind
und jederzeit in die Örtlichkeit übertragbar sind
- Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die betroffenen Flurstücke nach dem 30.05.1992 vermessen wurden
PDF Antragsformular
Ingenieurvermessung
- Abstecken von Ingenieurbauwerken wie Brücken, Gebäuden, Straßen, Trassen u.s.w.
Antragsformular Ingenieurvermessung
- Entwurfsvermessungen
Antragsformular Ingenieurvermessung
- Bestandsdokumentationen
Antragsformular Ingenieurvermessung
- Nivellements und Setzungsvermessungen,
Antragsformular Ingenieurvermessung - Gebäudeeinmessung
Antragsformular Gebäudeeinmessung - Gebäudeaufmaß und Gebäudeschnitte
Antragsformular Ingenieurvermessung
- Schaffung von Lage -und Höhenfestpunkten
Antragsformular Ingenieurvermessung
- Schachtkataster
Antragsformular Ingenieurvermessung
Andere Vermessungsleistungen
- Mengen- und Massenermittlung für Bauabrechnungen
- Gerichtsgutachten
- Bauüberwachungsvermessung
- Grenzanzeigen
PDF Antragsformular Ingenieurvermessung - Verschmelzungsanträge im Grundbuchamt
Bauherrenbetreuung
- qualifizierte Lagepläne nach §11 BauVorlVO LSA
PDF Antragsformular Ingenieurvermessung - Gebäudeabsteckung
PDF Antragsformular Ingenieurvermessung - Gebäudeeinmessung
PDF Antragsformular Gebäudeeinmessung - Nutzungsartenänderung im Liegenschaftskataster
Vermessungsleistungen im ländlichen Raum
- Mitwirkung bei Bodenordnungsverfahren
(Blockvermessung, Umringsgrenzfeststellung,…) - Erfassung von Bewirtschaftungsgrenzen mit Ermittlung deren Flächengrößen