Wir vermessen für Sie – Vermessungsleistungen in Stendal

Das Vermessungsbüro für Ingenieur- und Liegenschaftsvermessung

Vom Lageplan für einen Bauantrag über die Grenzfeststellung bis hin zur Flurneuordnung ist unser Leistungsangebot für Vermessungsleistungen breit aufgestellt. Private Bauherren, Architekten, Bauträger, Gemeinden, Verwaltungen, Energieversorger, Immobilien- und Landbesitzer sowie kommunale Institutionen finden in uns den richtigen Ansprechpartner für Ingenieurvermessungen, Liegenschaftsvermessungen und Vermessungsleistungen im ländlichen Raum. Bei allen Vermessungen kommen satellitengestützte sowie terrestrische Verfahren mit modernen Geräten zum Einsatz, denn wir legen besonderen Wert auf größte Präzision.

Liegenschaftsvermessung

(hoheitlichen Vermessungen)

  • Grenzfeststellung
    - Sichtbarmachung bestehender Grenzen
    - wichtig um Bauvorhaben (Eigenheimbau, Zaunbau …) durchzuführen
    - um Streitigkeiten über den Grenzverlauf mit dem Nachbarn zu klären

    PDF Antragsformular Grenzfeststellung

  • Zerlegung
    - um den Verkauf von Teilflächen eines Flurstückes zu ermöglichen
    - nötig um Notarverträge bei Grundstücksteilung umzusetzen
    - zur Aufteilung von Flächen in Erbschaftsangelegenheiten
    - um baurechtswidrige Zustände zu beseitigen

    PDF Antragsformular Zerlegung

  • Zerlegung mit vorgezogener Flurstücksbildung
    - in zukünftigen Bebauungsgebieten wird eine vorgezogene Flurstücksbildung durchgeführt, um bei Erschließungsarbeiten wie Straßenbau, Kanalbau, Kabelbau und Straßenbeleuchtung keine Grenzzeichen zu beseitigen
    - Grenzzeichen werden erst nach Beendigung der Bautätigkeiten durch
    den Erschließungsträger oder spätestens nach einem Jahr gesetzt

    PDF Antragsformular Sonderung

  • Gebäudevermessung
    - Sobald ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde
    ist es einmessungspflichtig
    - Dazu zählen Bauwerke mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, die
    ausreichend beständig, fest mit dem Boden verankert und räumlich umschlossen sind

    PDF Antragsformular

  • Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    -Eigentümerinnen und Eigentümer, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhalten

  • Flurstücksbestimmung
    - vorgesehen um Kleinstflächen von bereits vermessenen Flurstücken abzutrennen
    - Voraussetzungen dazu sind das die betroffenen Flurstücke: in der maßgebundenen Qualität der Liegenschaftszahlen bestimmbar sind
    an das Amtliche Bezugssystem nach § 7 anschließbar sind in der maßstabsgebundenen Qualität der Liegenschaftskarte nachweisbar sind
    und jederzeit in die Örtlichkeit übertragbar sind
    - Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die betroffenen Flurstücke nach dem 30.05.1992 vermessen wurden

    PDF Antragsformular

Ingenieurvermessung

Andere Vermessungsleistungen

Bauherrenbetreuung

Vermessungsleistungen im ländlichen Raum

  • Mitwirkung bei Bodenordnungsverfahren
    (Blockvermessung, Umringsgrenzfeststellung,…)

  • Erfassung von Bewirtschaftungsgrenzen mit Ermittlung deren Flächengrößen